Verantwortlichkeit bei Schäden, Garantie und Reklamation

1. Die Garantie- Bedingungen sind in den Rechtsvorschriften CR geregelt. Als Garantie- Schein gilt das Dokument über den Verkauf von Ware (Rechnung).

2. Der Käufer ist laut gültigem Recht berechtigt, den Schaden innerhalb 24 Monate zu melden. Nach Möglichkeit untersucht der Käufer die Ware nach der Annahme, sobald als möglich entsprechend § 2104 (spätestens bis 24 Stunden nach Erhalt der Ware) u nd überzeugt sich von der Qualität und der Anzahl.

3. Die Garantie greift nicht bei gängigen Gebrauchsgegenständen (oder ihr Zubehör) nach der Art und Weise der Nutzung. Die kürzere Lebensdauer der Waren kann in diesem Fall nicht als Mangel gesehen, und somit auch nicht reklamiert werden. Auf Wunsch des Verbrauchers, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Garantie in schriftlicher Form zu verfassen (Garantieschein, Bestätigung). Das kann ersatzweise auf dem Dokument über die gekaufte Ware sein, wenn der Firmenname des Auftragnehmers, IC und der Sitz der Firma angegeben sind.

4. Die Garantiezeit, unter Punkt 2. aufgeführt, ist ausschließlich für Verbraucher bestimmt, die ihre Ware im Rahmen von Unternehmer- Tätigkeit (Einkauf bei IC). Das Unternehmen wird die Zeit des gültigen Rechts von Mängeln anerkennen im Rahmen der Vertragsverhandlungen.

5. Die Garantiezeit läuft ab der Lieferung an den Käufer, wenn die Waren nach dem Kaufvertrag abgesandt wurden und die Ware am Bestimmungsort eingegangen ist.

6. Das Recht und die Pflicht beider Vertragspartner, sowie die Verantwortung des Auftragnehmers für Mängel, einschließlich die Verantwortung für Garantie- leistungen des Auftragnehmers, regeln sich in den geltenden allgemeinen verbindlichen Vorschriften (genauer Bestimmungen § 2161 und nachfolgende der Code civil ).

7. Der Auftragnehmer ist verantwortlich gegenüber dem Käufer , dass die verkauften Waren bei der Lieferung keinen Mängel aufweisen. Genauer, der Auftragnehmer ist dem Käufer gegenüber verantwortlich, dass in der Zeit, wo der Käufer die Ware übernimmt:

  • Hat die Ware die Eigenschaften, welche die Vertragspartner vereinbart haben, aber wenn die Vereinbarung solcher Eigenschaften fehlt, welche der Auftragnehmer oder der Hersteller beschreibt, oder der Käufer erwartete in Hinsicht auf die Eigenschaften der Ware und auf der Basis der Reklame ihrer Ausführung, etwas anderes;
  • eignet sich die Ware zum Zwecke, zu welchen der Auftragnehmer sie anbietet oder zu welchem die Ware dieser Art gewöhnlich genutzt wird;
  • ist die Ware in der entsprechenden Menge, Größe oder Gewicht;
  • die Ware entspricht dem Bedarf der rechtlichen Vorschriften.

8. Mit der Garantie der Qualität verpflichtet sich der Auftragnehmer, das die Ware für die Nutzung ihrer gebräuchlichen Zwecke geeignet ist oder dass sie die gebräuchlichen Eigenschaften besitzt. Die Garantie kann, vorrausgesehen, sich auf einzelne Bestandteile der Ware beziehen.

9. Wenn die Ware Mängel hat oder nicht die Eigenschaften unter Punkt 7. des entsprechenden Gesetzes (§ 2161 der Code civil), hat der Käufer auf kostenfreie, ordnungsgemäße Beseitigung des Mangels, das Recht auf die Lieferung neuer Ware, ohne Mängel, oder neue Bestandteile. Aber wenn das nicht möglich ist, hat er das Recht auf angemessenen Preisnachlass auf den Kaufpreis oder auf Rücktritt vom Kaufvertrag. Wenn es sich um annehmbare Mängel handelt, die in großer Anzahl auftreten oder sich wiederholen und wahren die ordnungsgemäße Verwendung der Ware, hat der Käufer das Recht auf eine Lieferung neuer Ware oder Anteile, zum Beseitigen der Mängel. Wenn die Ware einen Mangel hat, welcher mit dem Auftragnehmer verbunden ist, und handelt es sich um Ware, die zu einem niedrigeren Preis verkauft wurde, oder es handelt sich um gebrauchte Ware, hat der Käufer ein Recht auf Umtausch der Ware zu einem angemessenen Preis.

10. Das Recht aus mangelnden Leistungen, dem Käuferungebührend, soweit der Käufer vor der Übernahme der Ware wußte, dass die Ware Mängel hat oder alleine Mängel verursacht. Ein Mangel, der innerhalb von sechs (6) Monaten in Erscheinung tritt, vom Tag der Übernahme an, wird als Mangel betrachtet, welcher schon am Tag der Übernahme existierte.

11. Im Falle der Feststellung von Fehlern, ist der Käufer verpflichtet umgehend den Auftragnehmer zu informieren, wenn möglich schriftlich oder elektronisch, er sollte seine Kontaktdaten aufführen, den Schaden beschreiben und die Forderung auf Schadensregullierung geltend machen. Der Käufer kann wahlweise das Muster- Formular des Reklamations- Protokoll.docx oder des Reklamations- Protokoll.pdf auf den Internet- Seiten Kasirka.cz. Die Muster- Formulare des Reklamations- Protokoll sind dem Käufer an seine e- Mail- Adresse zugesandt, gleichzeitig mit der Bestätigung seiner Bestellung.

12. Das Recht des Käufers aus der Verantwortung des Auftragnehmers für die Mängel, genauer, die Garantie der Verantwortung des Auftragnehmers, übt der Käufer an der Adresse des Auftragnehmers aus Miloslav Kubín, Růžová 737/7, 742 35 Odry, Tschechische Republik. In dem Augenblick der Ausübung der Reklamation, ist der Moment, wenn der Auftragnehmer die reklamierte Ware vom Käufer erhält. Der Käufer übergibt dem Auftragnehmer die zu reklamierende Ware komplett, in der ursprünglichen Verpackung, welche die Ware beim Transport schützen soll (der Käufer ist für die Verpackung verantwortlich).

13. Wenn der Käufer- der Verbraucher, der Auftragnehmer entscheidet über die Reklamation umgehend, in schwierigen Fällen bis zu drei (3) Arbeitstagen. In diese Frist zählt nicht die angemessene Zeit nach Art des Produktes, dessen Dienstleistung zur fachlichen Bewertung des Mangels nötig ist. Die Reklamation, einschließlich die Beseitigung des Mangels, regelt der Auftragnehmer, ohne unnötige Wartezeit, bis spätestens 30 Tage ab Gültigkeit der Reklamation. Es ist möglich, die Frist, 30 Tage, von der Gültigkeit der Reklamation an zu verlängern , nach Absprache mit dem Verbraucher- diese Verlängerung darf nicht auf unbestimmte Zeit sein oder unendlich lange. Nach dem Ablauf dieser Frist ist klar, dass der Mangel tatsächlich existierte und der Verbraucher hat das gleiche Recht, als wenn es sich um einen Mangel handle, welcher nicht zu reparieren ist. Das Recht aus der Verantwortung für den Mangel vollstreckt der Auftragnehmer, bei dem die Ware gekauft wurde.

14. Der Auftragnehmer gibt dem Käufer- dem Verbraucher eine Bestätigung über die Gültigkeit, dem Inhalt, der Art und Weise der erforderlichen Reklamation und das per e-Mail und sofort bei der Annahme der Reklamation (im Falle der persönlichen Geltendmachung sofort übergeben); weiterhin die Bestätigung des Datums, der Art und Weise der Regelung der Reklamation, einschließlich die Bestätigung über die Reparatur und die Dauer der Reklamation, beziehungsweise die Gründe für die Ablehnung der Reklamation.

15. Wenn die Mängel einen grundsätzlichen Widerspruch zum Kaufvertrag darstellen, hat der Käufer das Recht:

  • auf Beseitigung der Mängel, auf Zusicherung neuer Ware ohne Mängel oder die Lieferung der fehlenden Ware, wenn das nicht aufgrund der Beschaffenheit des Mangels angemessen ist, aber wenn der Mangel ausschließlich die Ware betrifft, kann der Käufer nur einen teilweisen Austausch fordern. Wenn das nicht möglich ist, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten. Wenn das im Hinblick auf die Ware untragbar ist, insbesondere, wenn der Mangel ohne unnötige Wartezeit beseitigt werden kann, hat der Käufer das Recht aufkostenfreie Beseitigung des Mangels;
  • Zur Beseitigung des Mängel, Reparatur der Ware;
  • auf angemessene Preisminderung des Kaufpreises oder auf Rücktritt vom Kaufvertrag

16. Der Käufer teilt dem Auftragnehmer mit, für welches Recht er sich entschieden hat, bei der Bekanntgabe der Mängel oder der unverzüglichen Bekanntgabe der Mängel. Die ausgeführte Wahl kann der Käufer nicht ohne die Zustimmung des Auftragnehmers ändern; das zählt nicht, wenn der Käufer die Reparatur der Ware, die nicht repariert werden kann, fordert. Wenn der Auftragnehmer den Mangel nicht in einer angemessenen Frist, die er dem Käufer zur Beseitigung des Mangels angegeben hat, beseitigt, kann der Käufer anstatt der Reparatur einen angemessenen Preisnachlass des Kaufpreises fordern oder er kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Wenn der Käufer sein Recht nicht fristgemäß einfordert, hat er das Recht im Falle von unerheblicher Pflichtverletzung des Kaufvertrages- keinen Anspruch mehr.

17. Der Käufer- der Verbraucher hat das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass auch im Falle, dass ihm der Auftragnehmer keine neue Ware ohne Mängel liefern , anteilmäßig umtauschen oder reparieren kann, auch im Falle, dass der Auftragnehmer an der Korrektur in angemessener Zeit scheitert oder das Beheben durch Korrektur, dem Verbraucher erheblichen Ärger bereitet.

18. Wenn die mangelhafte Leistung keine grundsätzliche Beeinflussung des Kaufvertrages ist, hat der Käufer das Recht auf Beseitigung des Mangels oder einen angemessenen Preisnachlass des Kaufpreises.

19. Wenn nicht das Recht auf Preisnachlass des Kaufpreises zählt oder der Rücktritt vom Kaufvertrag, kann der Auftragnehmer das, was fehlt, dazuliefern oder den juristischen Mangel beseitigen. Andere Mängel kann der Auftragnehmer, nach seiner Entscheidung, beseitigen oder neue Ware liefern.

20. Wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig den Mangel behebt oder es ablehnt, den Mangel zu beseitigen, kann der Käufer eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder er kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Die durchgeführte Option kann der Käufer nicht ohne Zustimmung des Auftragnehmers austauschen.

21. Im Falle der Beseitigung von Mängel, hat der Käufer das Recht, auf neue Ware oder teilweise Erstattung, wenn er die Ware nicht nutzen kann wegen wiederholten Mängeln nach der Reparatur oder der größeren Anzahl an Mängeln. In so einem Fall hat der Käufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

22. Bei einer Lieferung neuer Ware, gibt der Käufer dem Auftragnehmer auf eigene Kosten die ursprüngliche Ware zurück.

23. Wenn dem Käufer der Mangel ohne unnötiger Verzögerung bekannt ist, nachdem, was bei einer sofortigen Untersuchung und mit reichlicher Sorgfalt festgestellt wird, gibt ihm das Gericht Recht auf eine nachteilige, fehlerhafte Leistung. Wenn es sich um einen verdeckten Mangel handelt,das zählt genauso ,als wenn der Mangel nicht, ohne unnötiger Verzögerung bekannt gegeben wurde was der Käufer bei sorgfältiger Überprüfung feststellen konnte, spätestens jedoch bis zu zwei Jahren nach Aushändigung der Ware.

24. Der Käufer vergewissert sich, dass die Ware nicht mechanisch beschädigt wurde durch den Käufer. Versuche des Käufers, die Ware zu repararieren, sind nicht zu akzeptieren und man kann es als unberechtigte reklamation werten.

25. Der Käufer vergewissert sich und stimmt dem zu, dass bei unberechtigter Reklamation (wenn der Mangel nicht sicher angegeben ist oder der Mangel nicht in die Garantie fällt) kann der Auftragnehmer Schadenersatz fordern für Erstattung der Kosten oder der Reparatur.

26. Der Käufer hat nicht das Recht auf Garantie, wenn beim unsachgemäßen Umgang die Ware beschädigt wurde.